„Wenn der Mieter einer Mieterhöhung zwar nicht zustimmt, die erhöhte Miete aber mindestens zwei Mal vorbehaltlos bezahlt, kann eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht mehr erhoben werden.

So der BGH, Beschl. v. 30.01.2018, Az.: VII ZB 74/16″.