BGH Urt. v. 26.10.2016, Az.: VIII ZR 240/15:

Der Käufer eines Pkw kann auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein nur sporadisch auftretender Mangel vorliegt, der sicherheitsrelevant ist. In solchen Fällen ist dem Käufer ein weiteres Abwarten unzumutbar.