Für Sie da
Übrigens: ich bin für Sie nicht nur in der Stadt Rosenheim, sondern u.a. auch im Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein, Landkreis Altötting, Landkreis Mühldorf, Landkreis Miesbach, Landkreis Ebersberg, Landkreis München, aber auch in ganz Bayern und ganz Deutschland, ferner in Österreich und anderen europäischen Ländern tätig. Umfaßt werden davon für den Landkreis Rosenheim die Gemeinden Aschau im Chiemgau, Bad Aibling, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Bernau am Chiemsee, Brannenburg, Bruckmühl, Edling, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Haag in OB, Kiefersfelden, Kolbermoor, Oberaudorf, Pfaffenhofen am Inn, Schechen, Pfaffing, Prien am Chiemsee, Raubling, Riedering, Rosenheim, Rott am Inn, Schnaitsee, Stephanskirchen und Wasserburg am Inn
Neueste Beiträge
- Anspruch auf Erstattung der Kosten – Reinigungsaufwand durch Bäume
- Untergemeinschaften von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht rechtsfähig
- Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
- Transportkostenvorschuss des Käufers zur Verbringung der Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung
- Vermutung der inhaltlichen Vollständigkeit und Richtigkeit des Notarvertrages